Vom Müttererholungsheim zum Müttergenesungswerk

Müttergenesung ist seit fast 100 Jahren ein Teil kirchlicher Arbeit, besonders kirchlicher Frauenarbeit. Marie von Marschall ist der Erwerb des ersten Müttergenesungsheims Sonnenhaus in Königsfeld/Schwarzwald 1925 zu verdanken. Als Folgeerscheinungen des ersten Weltkrieges zeigten sich bei Frauen und Müttern Erschöpfungszustände in erheblichem Maße. Deshalb erschien es Frau von Marschall als eine vordringliche Aufgabe der Frauenarbeit, diesen Frauen ein Heim zu bieten, in dem sie neue Kräfte sammeln konnten. Damit begann schon 25 Jahre vor Gründung des Müttergenesungswerks die Geschichte der Müttererholung in Baden!

In der Zeit des zweiten Weltkrieges wurde das Sonnenhaus an den Landesverein für Innere Mission verkauft. Die Frauenarbeit hatte sich zu diesem Schritt entschlossen, um das Haus vor der Beschlagnahme zu retten, da sich Staat und Wehrmacht viele solcher Häuser aneigneten und zweckentfremdeten. Trotzdem unterstützte die Frauenarbeit jährlich an die 400 Not leidende Frauen in den Kriegswirren durch Erholungskuren und Freizeiten in anderen Häusern. Der Wunsch der Frauenarbeit, erschöpfte Frauen intensiver durch längere Erholungsaufenthalte Entspannung zu ermöglichen, ging durch die Gründung des Müttergenesungswerks 1950 in Erfüllung. Die Sammlung am 1. Mai 1950 war der Beginn der gemeinsamen Arbeit. In Baden wurde die erste Müttergenesungskur in einem gepachteten Haus in Herrenalb, Haus Waldlust, durchgeführt. Danach erwarb die Landeskirche zweckmäßigere Häuser, die sie der Frauenarbeit für ihre Arbeit zur Verfügung stellte. 1955 entstand so in Baden-Baden das Müttergenesungsheim in der Gunszenbachstraße, das „Marie von Marschall Haus“ wurde 1960 in Hinterzarten eröffnet und zuletzt wurde 1963 das Haus „Belchenblick“ in Etzenbach bei Staufen erworben.

Unzählige Frauen haben mitgewirkt, das frauenspezifische Gesundheitskonzept der Müttergenesung entsprechend der sich ändernden gesellschaftlichen Bedingungen für Frauen weiterzuentwickeln. Ging es zu Beginn der Müttererholungsarbeit noch darum, durch Erholungsaufenthalte und Freizeiten die Auswirkungen der Kriegs- und Nachkriegsjahre auf den körperlichen und seelischen Zustand der Frauen aufzufangen, so wurde es in der Phase des wirtschaftlichen Wiederaufbaus wichtig, den durch die Einbeziehung der Frau in den Arbeitsprozess eingeleiteten Rollenwandel und die Doppelbelastung von Beruf und Familie in der Konzeption der Müttergenesungsarbeit zu berücksichtigen.

Durch eine Gesetzesinitiative und starke Lobbyarbeit des Müttergenesungswerks konnte zum 1. August 2002 die gesetzliche Verankerung der Mütter- und Mutter-Kind-Kuren im Sozialgesetzbuch V erreicht werden. Dies war ein Meilenstein in der Geschichte der „Müttererholung“, da von nun an Mütter- und Mutter-Kind-Kuren zu den Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen zählen.

Mit dem Verkauf  des Marie von Marschall Hauses im Jahre 2004 reagiert die Landeskirche auf Marktveränderungen im Bereich der Kuren. Die Kosten waren zu hoch geworden, die gesetzlichen Krankenversicherungen zogen sich aus dem Bereich Mütter und Mutter-Kind-Kuren immer weiter zurück. Für die Evangelischen Frauen in Baden bedeutet der Verlust des eigenen Mütterkurhauses eine schmerzliche Zäsur. Das Engagement für Mütter und die Mutterkurarbeit bleibt weiterhin ein wichtiger Teil ihrer Arbeit.

Informationen zur aktuellen Situation finden Sie hier: http://ekiba.de/html/content/muettergenesung.html